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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Dream Yacht Worldwide

EINLEITUNG

Eigentum an der Website

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Bedingungen für die Inanspruchnahme der auf der Website https://www.dreamyachtcharter.es (nachfolgend die „Website“) angebotenen Dienstleistungen, deren Eigentümer die Gesellschaft DREAM YACHT GROUP (nachfolgend „DYG“) ist, mit Sitz in der Avenue Louise 350, Brüssel, Belgien, 1000, Inhaber der C.I.F.-Nummer BE-0.681.876.643 und eingetragen im Carrefour des Entreprises de Bruxelles unter der Nummer 0681.876.643.

Zweck und Geltungsbereich

Der Zweck dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden die „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“) besteht darin, die Bedingungen festzulegen, unter denen DYC Ihnen die notwendigen Mittel zur Verfügung stellt, um die auf der Website angebotenen Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen, und Ihnen die vorvertraglichen Informationen über die möglichen Vorgänge auf der Website zur Verfügung zu stellen.

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergänzen die „Rechtlichen Hinweise und Nutzungsbedingungen“, die „Datenschutzerklärung“ und die „Cookie-Richtlinie“, die für die Website gelten, sowie die „Besonderen Geschäftsbedingungen“, die gegebenenfalls für jede der Ihnen zur Verfügung gestellten Leistungen gelten. DYC kann jederzeit und ohne Vorankündigung die Website und generell alle Funktionen ändern, um die Änderungen vorzunehmen, die es für das ordnungsgemäße Funktionieren der Website für angemessen hält.

Außerdem behält sich DYC das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern, wobei die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses wirksamen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten. Diese Änderungen treten jedoch mit ihrer Veröffentlichung auf der Website in Kraft, so dass die Aktualisierungen und Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor Vertragsabschluss stets zugänglich sind und Sie sie im Voraus kennen und gegebenenfalls in aktualisierter Form akzeptieren können.

Sollte eine der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für ungültig, nichtig oder aus irgendeinem Grund für unwirksam erklärt werden, so gilt diese Bedingung als ausgeschlossen, ohne dass dies die Gültigkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bedingungen beeinträchtigt.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Vertragliche Formalitäten

DYC informiert Sie darüber, dass die Verfahren für die Erbringung der angebotenen Dienstleistungen alle in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in den jeweils anwendbaren Besonderen Geschäftsbedingungen sowie in den Anweisungen aufgeführt sind, die während des Vertragsabschlusses ausdrücklich auf der Website angegeben sind.

Um die angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nehmen zu können, müssen Sie über achtzehn (18) Jahre alt sein. Um eine Buchung vorzunehmen, ist zwar keine vorherige Registrierung erforderlich, aber die Daten werden zum ersten Mal in das System eingegeben, wenn die Buchung formalisiert wird. Dazu müssen Sie, nachdem Sie Ihre Option und die freien Termine ausgewählt haben, auf die Schaltfläche „Buchungsvorgang starten“ klicken, woraufhin sich ein Formular öffnet, in das Sie die für die Buchung erforderlichen Daten eingeben müssen. Sobald Sie Ihre Daten eingegeben und die Kostenaufstellung überprüft haben, müssen Sie auf die Schaltfläche „Buchen und bezahlen“ klicken, um zur Zusammenfassung und zum Zahlungsportal zu gelangen und die Zahlung vorzunehmen. Während des Kaufvorgangs stellt Ihnen DYC alle notwendigen Mittel zur Verfügung, um eventuelle Fehler bei der Eingabe Ihrer Daten zu korrigieren.

Für die Gültigkeit der Bestellung ist es erforderlich, dass Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen als Teil des in englischer Sprache abgefassten Vertragsabschlusses kennen und ausdrücklich akzeptieren. DYC bewahrt die Daten auf, die als Nachweis für den Vertragsabschlusses dienen und jederzeit zugänglich sind.

Sobald Sie die Bestellung aufgegeben haben, sendet Ihnen DYC eine E-Mail mit der Bestätigung und dem Kaufnachweis an die E-Mail-Adresse, die Sie zu diesem Zweck während des Buchungsvorgangs angegeben haben, und zwar so schnell wie möglich und in jedem Fall innerhalb von 24 Stunden, nachdem Sie den Kauf getätigt haben. Wenn Sie mit den Angaben auf dem Beleg nicht einverstanden sind, können Sie deren Änderung oder die Aufhebung des Vertrags verlangen. Sie können auch eine Rechnung für Ihren Kauf anfordern, indem Sie eine E-Mail senden

Benutzer, die das Portal nutzen und Käufe in böser Absicht tätigen oder die gegen die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die entsprechenden Besonderen Geschäftsbedingungen verstoßen oder die verschiedenen Werbeaktionen und Angebote missbrauchen, werden nicht zum Vertragsabschluss zugelassen.

Wenn eine Kontaktaufnahme bezüglich des Status und der Verwaltung der Bestellung oder möglicher Zwischenfälle erforderlich ist, wird DYC Sie über die von Ihnen im Buchungsprozess angegebenen Mittel kontaktieren.

Konsultierungsverfahren

Wenn Sie zusätzliche Informationen über eine der verfügbaren Buchungsoptionen erhalten möchten, müssen Sie auch die freien Termine auswählen, indem Sie auf die Schaltfläche „Als Anfrage senden“ klicken, die sich unter der Schaltfläche „Buchungsvorgang starten“ befindet. Wie beim Buchungsvorgang öffnet sich ein Formular, das mit den Daten des Benutzers, der Informationen erhalten möchte, ausgefüllt werden muss. Dies wird wiederum durch Anklicken der Schaltfläche „Als Anfrage senden“ unter „Buchen und bezahlen“ bestätigt wird.

Angebotene Leistungen und Preise

Alle Angebote von Leistungen, die auf der Website zur Verfügung gestellt werden, enthalten Informationen über deren wesentlichen Merkmale sowie die Endpreise, die in EURO mit allen anwendbaren Steuern einschließlich der Mehrwertsteuer angegeben sind. Ebenso werden die Verwaltungskosten oder andere Extras, die Ihnen für den Kauf der verschiedenen Dienstleistungen in Rechnung gestellt werden, angezeigt.

Ungeachtet des Vorstehenden behält sich DYC das Recht vor, jederzeit über die auf der Website angebotenen Leistungen zu entscheiden und neue Leistungen hinzuzufügen, für die die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und gegebenenfalls die geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vorgesehen ist. Ebenso kann jede Leistung jederzeit und ohne Vorankündigung von der Website genommen werden.

Ebenso sind die auf der Website angebotenen Leistungen in der Regel auf der Website verfügbar. Da es sich jedoch um eine Onlineplattform handelt, kann es vorkommen, dass die Verfügbarkeit während des Kaufzeitraums aufgebraucht ist und es daher nicht möglich ist, die Buchung zum Abschluss zu bringen. In diesem Fall können Sie die Buchung erneut vornehmen, indem Sie die ausverkaufte Option oder die ausgewählten Termine durch eine andere verfügbare Option ersetzen.

Bezahlung

Auf der DYC-Website stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach Verfügbarkeit während des Buchungsvorgangs auf dem Bildschirm angezeigt werden und gegebenenfalls in den geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführt sind. Nach der Wahl der Zahlungsmethode müssen Sie die Anweisungen von DYC zu diesem Zweck befolgen und die geforderten Angaben machen.

CHARTERBEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

CHARTERBEDINGUNGEN UND ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1.  Vertragsgegenstand

Gegenstand dieses Vertrages ist die Bereitstellung eines nicht besetzten Schiffes. Die Identifikation des Vermieters, des Mieters und des Bootes sowie der Preis und die Mietzeit sind auf der Rückseite mit den jeweiligen Vertragsbedingungen festgelegt. Der Charterer erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch Unterzeichnung dieser Nutzungsbedingungen einverstanden.

2. Zahlungsbedingungen

Die Mietzahlung erfolgt in zwei Raten:

  • 30% der Chartergebühr zur Bestätigung der Buchung,
  • 70% des Charterpreises zuzüglich aller gebuchten Optionen 60 Tage vor Charterbeginn

3. Bootsübergabe

Der Vermieter übergibt das Boot dem Charterer nur unter den folgenden Bedingungen:

  • Vollständige Zahlung des Restbetrags oder der Mietkaution durch den Mieter
  • Kaution oder Franchise-Kaution (nur beim Abschluss eines Franchise-Vertrages mit DYC), die bei der Abfahrtsbasis in Form von Bargeld oder Bankscheck hinterlegt wird,
  • Unterschrift der Bootsübergabe von beiden Vertragspartnern mit entsprechender Bestandsaufnahme (Inventar) und den dazugehörigen Lieferbedingungen.

Aushändigung der folgenden Dokumente durch den Mieter:

– Kopie des Personalausweises des Mieters,

– Auflistung der einzelnen Besatzungsmitglieder mit Namen und Adressen.

Falls der Vermieter feststellt, dass die Segelerfahrung des Charterers und der Crew mangelhaft ist, behält sich der Vermieter das Recht vor, die Buchung zu stornieren oder zu ändern und alle Zahlungen einzubehalten. Der Vermieter ist berechtigt, auf Kosten des Charterers, einen zugelassenen Skipper zur Verfügung zu stellen. Der Charterer darf den Skipper vor Beendigung der Chartermiete nicht entlassen, es sei denn, er hat die Zustimmung des Vermieters eingeholt. Ist kein Skipper verfügbar, darf der Charterer das Schiff benutzen, das am Dock liegt.

Solosegeln (Einhandsegeln) wird von Dream Yacht für Bareboat-Charter nicht erlaubt.

Gelegentlich können betriebliche Gründe dazu führen, dass Ihr gebuchtes Boot ersetzt wird und DYC behält sich das Recht vor, eine alternative Yacht bereitzustellen. Wenn sich Ihr Boot nach der Buchung ändert, werden Sie so schnell wie möglich benachrichtigt. Ihnen wird ein Boot gleicher oder größerer Größe/Spezifikationen angeboten und die Differenz wird nicht zusätzlich berechnet, wenn Sie auf eine teurere Yachtkategorie aufgerüstet werden. Wenn die einzige verfügbare Alternativyacht billiger ist, haben Sie Anspruch auf Rückerstattung der Preisdifferenz.

4. Bootsrückgabe

Das Schiff wird zu dem in der Rechnung des Charterers angegebenen Datum und Uhrzeit an den Endhafen zurückgeliefert.
Wenn sich die Rücklieferung des Schiffes aufgrund höherer Gewalt, wie unten definiert, verzögert, erfolgt die Rücklieferung so schnell wie möglich danach und die Bedingungen des Vertrages gelten in der Zwischenzeit weiter, jedoch ohne jegliche Vertragsstrafe oder zusätzliche Kosten für den Charterer. Im Falle einer Verspätung bei der Rückgabe verpflichtet sich der Charterer, DYC die anteilige Chartergebühr plus 50% zu zahlen. Jeder angefangene Tag über die Charterdauer hinaus wird als voller Tag gewertet. Falls der Charterer das Schiff an einem anderen Ort als dem angegebenen Endhafen verlässt, erklärt er sich damit einverstanden, DYC alle Kosten und Gebühren zu zahlen, die für die Rückführung des Schiffes zum angegebenen Endhafen anfallen, sowie eine anteilige Entschädigung der Chartergebühr für die Anzahl der Tage, die notwendig sind, um das Schiff zurück zur Basis zu segeln. Verlassen des Schiffes wird definiert als Verlassen des Schiffes für länger als eine 12-Stunden-Periode.

5. Gewährleistungen und Verfahren von DYC

Wenn der Charterer das Schiff aufgrund einer absichtlichen Verspätung oder Änderung der Reiseroute nicht am Endhafen der Rückübergabe an den Vercharterer zurückgibt, erklärt sich der Charterer bereit, DYC die anteilige Chartergebühr plus 50% zu zahlen. Jeder angefangene Tag über die Charterdauer hinaus wird als voller Tag betrachtet. Wenn die Verzögerung bei der Wiederauslieferung vierundzwanzig (24) Stunden überschreitet, ist der Charterer verpflichtet, den Vercharterer für jeglichen Verlust oder Schaden zu entschädigen, der dem Vercharterer durch den Entzug der Nutzung des Schiffes oder durch die Stornierung oder Verzögerung der Auslieferung im Rahmen einer nachfolgenden Charter des Schiffes entsteht.

Der Vermieter muss dem Charterer ein Boot in einwandfreiem Zustand und mit allen Regeln und Vorschriften gemäss den geltenden Gesetzen ausgestattet übergeben.

Für den ersten und letzten Tag der Chartermiete wird ein freier Liegeplatz in der Marina zur Verfügung gestellt. Die für die Präsentation und Übergabe des Bootes benötigte Zeit wird während der Mietzeit in Anspruch genommen. Der Mieter kann das Boot frei benutzen, sobald er das Übernahmeprotokoll unterzeichnet und die Unterlagen vom Vermieter erhalten hat.

DYC betrachtet Genset-Motoren und Klimaanlagen als Zusatzausrüstung. Nicht funktionsfähige Generatoren und/oder Klimaanlagen werden mit je 500€, Bugstrahlruder mit 250€ pro Charter berechnet und im Falle eines Ausfalls anteilig zurückerstattet.

Ein Wasseraufbereiter funktioniert gut, wenn er gemäß den Herstellerrichtlinien betrieben wird. Wenn er aber falsch betrieben wird, führt er wahrscheinlich zu einem Ausfall, der ihn für den Rest Ihrer Charter unbrauchbar macht. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie mit den korrekten Betriebsverfahren vertraut sind, bevor Sie mit der Verwendung beginnen. Wenn der Wasseraufbereiter aus irgendeinem Grund während Ihrer Reise ausfällt und unser technisches Team das Problem nicht lösen kann, bewahren Sie bitte Quittungen für die Wasserfüllungen während Ihrer Charter auf und Sie werden beim Check-out erstattet (nur die Wasserkosten werden erstattet, nicht Dock/Liegeplatz, Kraftstoff oder Ausgaben wie Eis).

6. Engagement des Mieters

a) Vor der Unterzeichnung des kontradiktorischen Inventars muss der Charterer prüfen, ob das Boot und die Ausrüstung in gutem Zustand sind. Alle Kommentare und Anmerkungen sind möglich. Die Annahme durch den Charterer bestätigt, dass die Verpflichtungen von DYC zur Lieferung erfüllt wurden.

b) Nach der Bootsübergabe sind der Charterer und die Crew vollständig verantwortlich für alle Sach- und Personenschäden, die auch für Dritte entstehen können. Trotz der Anwesenheit eines von DYC eingesetzten Skippers bleibt der Charterer in jedem Fall für das Boot, das Verhalten und das Wohlbefinden der Crew verantwortlich.

c) Der Charterer über-nimmt alle anfallenden Betriebskosten wie Liegegebühren, lokale Steuern, Treibstoff, Wasser und Verpflegung. Falls aufgrund von Bootsproblemen Hilfe von außen erforderlich ist, muss der Charterer den Vermieter unverzüglich benachrichtigen, bevor derartige Kosten entstehen, es sei denn, eine Verzögerung würde Personenschäden oder erhebliche Sachschäden verursachen. Der Mieter bewahrt alle Rechnungen und Belege von Reparaturen auf, die der Vermieter am Rückgabetag zurückerstattet. Im Falle eines Schadens, an dem ein anderes Schiff beteiligt ist, muss der Charterer sofort DYC kontaktieren und die Anweisungen von DYC befolgen, unabhängig davon, ob der Charterer das DYC-Schiff und/oder das andere Schiff beschädigt hat.

d) Der Mieter verpflichtet sich, die nach den Sicherheitsvorschriften des Schiffes erforderliche Anzahl von Passagieren zu befördern. Die Beförderung von Gegenständen oder die Beförderung von Passagieren gegen Entgelt oder eine andere gewerbliche Tätigkeit, wie z.B. die Berufsfischerei, ist untersagt.

e) Der Mieter verpflichtet sich, das Boot als verantwortungsbewusste Person zu betreiben und alle Gesetze der Antigua-Inseln einzuhalten, insbesondere hinsichtlich der Angel- und Hochseefischerei. Der Mieter stellt den Vermieter von allen Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten frei, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag wegen Nichteinhaltung dieser Regeln ergeben.

f) Der Mieter kümmert sich um die Wartung des Bootes während des Mietzeitraums. Der Mieter wird alle angemessenen Maßnahmen ergreifen, um das Abschleppen des Bootes durch ein anderes Seefahrzeug zu verhindern. Wenn das Abschleppen jedoch trotz seiner Bemühungen wirklich notwendig ist, erklärt sich der Mieter bereit, den Preis für das Abschleppen mit dem Kapitän eines anderen Schiffes zu verhandeln und festzulegen.

Im Falle eines Unfalls, an dem ein anderes Schiff beteiligt ist, muss der Charterer unverzüglich DYC kontaktieren und die Anweisungen von DYC befolgen, unabhängig davon, ob der Charterer das DYC-Schiff und/oder das andere Schiff beschädigt hat.

Der Verleih oder die Vermietung des Bootes ist untersagt. Das Boot muss mit der gesamten Ausrüstung an Bord in den gleichen guten Bedingungen wie bei der Abfahrt, sowie im sauberen Zustand am angegebenen Enddatum und der entsprechenden Uhrzeit zurückgegeben werden. Im Falle einer verspäteten Rückgabe verpflichtet sich der Mieter, den Vermieter die anteilige Chartergebühr zuzüglich 50% zu zahlen. Jeder angefangene Tag gilt als ganzer Tag. Wenn der Mieter die Yacht an einem anderen Ort als dem angegebenen Endhafen abgibt, verpflichtet er sich, DYC alle Gebühren für die Rückfahrt der Yacht sowie eine anteilige Chartergebühr für die Anzahl der Tage zu entrichten, die erforderlich sind, um das Boot zurück zur Basis zu befördern. Er verpflichtet sich, alle Verluste oder Schäden, die nicht durch die Versicherung gedeckt sind, bis zur Rückgabe der Yacht zu ersetzen. Der Mieter bleibt bis zur Unterzeichnung der Bestandsaufnahme und der endgültigen Rückgabe verantwortlich für die Yacht.

Das Boot muss mit der gesamten Ausrüstung an Bord in demselben guten Zustand wie bei der Abreise, in gutem Reinigungszustand, am angegebenen Enddatum, Uhrzeit und Endhafen zurückgegeben werden. Wenn das Boot ohne vollen Kraftstofftank zurückgegeben wird, wird zusätzlich zu den Kraftstoffkosten eine Gebühr von 100 € / 110 USD erhoben.

Der Mieter verpflichtet sich, sich im Fahrtgebiet zwischen: geografische Breite … und geografische Länge … zu bewegen.

Anmerkung: Bei Anmietungen von weniger als 15 Tagen dürfen 250 Seemeilen von der Abfahrtsbasis nicht überschritten werden, es sei denn, der Verantwortliche der Abfahrtsbasis hat dem vorher zugestimmt.

Der Mieter verpflichtet sich, den Hafen oder Liegeplatz bei Windstärke 6 nicht zu verlassen oder falls diese Windstärke vorhergesagt wird, wenn die Hafenbehörden jegliche Navigation untersagt haben, wenn die Yacht beschädigt und nicht repariert ist, und wenn wichtige Ausrüstungen wie Motor, Segel, Tauwerk, Bilgepumpe, Navigationslichter, Anlegevorrichtungen, Kompass, Sicherheitsausrüstung nicht in einwandfreiem Zustand sind, wenn Kraftstoffreserven nicht ausreichen, wenn im Allgemeinen das Wetter, die Yacht oder die Crewbedingungen die Yacht oder Crew gefährden. Der Mieter verpflichtet sich, nicht während der Nacht zu segeln. Der Mieter verpflichtet sich, das Logbuch des Schiffes täglich mit dem Zielhafen, dem Zustand der Yacht und der Besatzung, jeder Änderung der Besatzung, den aufeinanderfolgenden Positionen/Standorten, den Wetterbedingungen, den verwendeten Segeln und den Motorbetriebszeiten zu aktualisieren. Der Mieter verpflichtet sich, alle Navigations- und Routenanweisungen zu befolgen, die DYC ihm insbesondere bei schlechtem Wetter mitteilt.

Jedes Bild von Ihnen oder Ihrer Partei an Bord Ihrer gecharterten Yacht kann von DYC kostenlos in allen Medien für authentische Werbe- oder Marketingzwecke verwendet werden, einschließlich und ohne Einschränkung von Werbematerialien jeglicher Art, wie Broschüren, Dias, Videoshows, Anzeigen und dem Internet.

Hinweis: Bitte beachten Sie, dass Charter, die weniger als 9 Tage dauern und von der Côte d’Azur starten, nicht berechtigt sind, nach Korsika zu segeln. Charter, die weniger als 15 Tage dauern, sind nicht berechtigt, mehr als 200 NM von der Abfahrtsbasis entfernt zu segeln, es sei denn, der Basismanager hat vorher zugestimmt.

7. Kaution / Haftungsbefreiung (Damage Waiver).

Der Veranstalter hat für das gecharterte Boot und den Charterkunden eine Versicherung abgeschlossen, die alle Unfallschäden einschließlich Schäden an Dritten abdeckt.
Ausgeschlossen sind jedoch der Diebstahl oder Verlust von persönlichen Gegenständen des Charterkunden sowie aller an Bord befindlichen Personen, ebenso alle Unfälle, von denen sie betroffen sein können.
Bei Schäden jeglicher Art, auch an Dritten oder bei Diebstahl, hat der Charterkunde einen Seereport, ggf. mit einer Gegendarstellung zu dem des Dritten mit den vollständigen Kontaktdaten der Dritten und deren eigenen Versicherer, zu erstatten und in jedem Fall den Veranstalter unverzüglich zu informieren. Die Unterlassung der Meldung fällt unter die Bestimmungen des Artikels 13 „Freiwilliger Verstoß“
Der vom Veranstalter abgeschlossene Versicherungsschutz beinhaltet eine Selbstbeteiligung, die vom Charterer zu tragen ist. Dieser bleibt somit sein eigener Versicherer für alle Schäden, auch solche, die anderen zugefügt werden und nicht durch die Versicherung gedeckt sind, bis zur Höhe der in den besonderen Vertragsbedingungen genannten Kaution. ?Der Charterkunde kann Dream Yacht Charter um eine Reduzierung dieser Kaution mittels zusätzlicher optionaler Vertragsgebühren bitten – dieses Extra ist obligatorisch für eine Charter mit Skipper und in einigen Destinationen, angegeben in der Buchungsbestätigung.
In allen Fällen bleibt eine Mindestkaution, wie in den spezifischen Vertragsbedingungen festgelegt, in der Verantwortung des Charterkunden. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, dem Charterkunden ein Ersatzboot zur Verfügung zu stellen oder eine Entschädigung zu zahlen, wenn das gecharterte Boot infolge eines Unfallschadens während des Charters stillgelegt wird.

8. Kündigung des Vertrages und Umbuchungen

Vor der Bootsübergabe kann der Mieter von diesem Vertrag zurücktreten, indem er die folgenden Zahlungen leistet:

a. Wenn der Charterer mehr als 60 Tage vor dem ursprünglichen Charterbeginnstorniert, verliert der Charterer seine Anzahlung von 30%. Wenn der Charterer bereits für Zusatzoptionen bezahlt hat, erstattet DYC dem Charterer diese Kosten zurück.

b. Wenn der Charterer 59 Tage oder weniger vor dem ursprünglichen Charterbeginn storniert, verliert der Charterer die gesamte bis dato gezahlte Chartergebühr. Wenn der Charterer bereits für Zusatzoptionen bezahlt hat, erstattet DYC dem Charterer diese Auslagen zurück, es sei denn, die Stornierung erfolgt innerhalb von sieben Tagen vor der Abreise. Erfolgt die Stornierung innerhalb von sieben Tagen, wird die Zahlung für Zusatzoptionen nicht zurückerstattet.

c. Der Charterer hat die Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen, um etwaige Einbußen zu decken, die dem Charterer entstehen können, wenn die Charter vor der Abreise storniert wird.

d. Änderungen von Terminen und/oder gebuchten Yachten unterliegen den aktuellen Preisen.

9.  Geltende Gesetze

Jeder Rechtsstreit, der sich aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ergibt, wird in den zuständigen Behörden.

10. Höhere Gewalt.

a. DYC haftet nicht für Verluste, Schäden, Verzögerungen oder Ausfälle im Rahmen dieser Erklärung, die auf ein Ereignis höherer Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich, Ereignisse höherer Gewalt, Feuer, Naturgewalten, Epidemien, Krieg ( deklariert oder nicht deklariert), kriegsähnliche Handlungen, Aufstand, Revolution oder Bürgerkrieg, Piraterie, Zivilkrieg oder feindliche Aktionen, Streiks oder Differenzen mit Arbeitern, Handlungen des Staatsfeindes, Bundes- oder Landesgesetze, Regeln und Vorschriften von Regierungsbehörden, die die Rechtshoheit besitzen oder geltend machen, oder von anderen Gruppen, Organisationen oder informellen Vereinigungen (unabhängig davon, ob sie formell als Regierung anerkannt sind oder nicht), und alle anderen Gründe, die sich der angemessenen Kontrolle des DYC entziehen und die eine Fortsetzung der Geschäftstätigkeit unmöglich machen.

b. Im Falle einer Verzögerung oder eines Ausfalls der Leistung aufgrund eines oben beschriebenen Ereignisses:

i. Sämtliche Zahlungen für die Charter sind als Kredit für eine zukünftige Charter zu verwenden. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.

ii. DYC wird mit dem Charterer zusammenarbeiten, um eine neue Charter auf einem anderen, für den Charterer akzeptablen Schiff, an einem neuen Ort oder zu neuen Daten oder beidem zu organisieren, je nach Verfügbarkeit und Wunsch des Charterers. Wenn die Parteien zu diesem Zeitpunkt keine neue Charter buchen können, bleibt die Anzahlung des Charterers als Gutschrift bei DYC bestehen und verfällt nicht.

iii. DYC ist nicht verantwortlich für zusätzliche Kosten, die dem Charterer aufgrund von Änderungen seiner Charter aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt entstehen.

11.  Zusätzliche Verzögerungen

a. Wenn am Abreisetag das gemietete Boot oder ein gleichwertiges Boot aus einem anderen Grund als einem Ereignis höherer Gewalt nicht zur Verfügung steht, hat der Charterer, wenn möglich, das Recht auf die folgenden Optionen:

i. Wenn verfügbar, das Abfahrtsdatum verschieben und die Charterdauer beibehalten;

ii. Das Charter-Enddatum in der Rechnung beibehalten und für die Zeit, in der das Schiff nicht verfügbar war, wird dem Charterer die Chartergebühr anteilig erstattet.

iii. Wenn die Verzögerung mehr als ein Viertel der Charterzeit beträgt, kann der Charterer die Vereinbarung mit DYC kündigen und die Chartergebühr zurückerstattet bekommen.

b. Der Charterer verzichtet auf alle Ansprüche, Schäden, Schulden, Verbindlichkeiten, Forderungen, Kosten, Ausgaben, Zinsen, Klagen und/oder Anwaltsgebühren, die sich aus einer Verzögerung der Charter ergeben.

c. Jede unterbrochene oder verkürzte Charter, jede Dienstleistung, die der Charterer aus irgendeinem Grund nicht in Anspruch nimmt, ist nicht erstattungsfähig.

12. Verschiedenes

a. Geltende Gesetze: Alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergeben, werden in Port Louis, Mauritius, entschieden.

b. Maritime Rechte: Der Charterer verpflichtet sich, kein maritimes Recht auf das Schiff oder auf den Kredit von DYC auszuüben oder zuzulassen. Der Charterer darf das Schiff nicht aufgeben oder einen Bergungsvertrag ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von DYC abschließen. Der Charterer hat DYC von jeglicher Haftung für Pfandrechte, Bergung oder Schulden auf dem Schiff oder auf DYC’s Kredit als Folge einer Handlung oder Unterlassung des Charterers zu entschädigen und von der Haftung freizustellen.

13. Vorsätzlicher Verstoß gegen Vertragsbestimmungen

Der Charterkunde oder seine Crew, die vorsätzlich gegen eine der besonderen oder allgemeinen Bestimmungen dieses Vertrages verstoßen, sind dafür verantwortlich, wenn dadurch Dream Yacht Charter ein nachweisbarer Schaden entsteht: Schäden, die nicht durch die von Dream Yacht Charter abgeschlossene Versicherung gedeckt sind, auch im Falle eines Totalverlustes des Bootes,
eine Verdreifachung der vertraglichen Kaution mit Aufhebung der Möglichkeiten zur vertraglichen Minderung derselben im Falle einer Beschädigung durch den Charterkunden.

NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Alle unsere Angebote unterliegen den Nutzungsbedingungen der Buchungspolitik von Dream Yacht Charter. Diese Bedingungen können sich ändern. Bitte konsultieren Sie einen Dream Yacht Charter Berater für das neueste Update bezüglich der Konditionen und Preise. Es können lokale Steuern und Gebühren anfallen. Alle Preise sind zum Zeitpunkt der Angebotsveröffentlichung korrekt und können sich jederzeit ändern. Alle Angebote gelten vorbehaltlich der Verfügbarkeit zum Zeitpunkt der Buchung.

Wenn Sie Fragen zu den AGB’s haben, schreiben Sie bitte an: [email protected]

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN – KABINENCHARTER

BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN – KABINENCHARTER

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten die gesamte Vereinbarung zwischen Dream Yacht Charter („DYC“) und der/den Person(en), die beabsichtigt/en, das Schiff zu chartern („Charterer“), (zusammen „die Parteien“), für eine Kabinencharter von DYC in Bezug auf die Rechte und Pflichten aller Parteien. Ungeachtet des Vorstehenden werden die Parteien, das Schiff, der Zeitraum und der Preis in der separat zur Verfügung gestellten Rechnung festgelegt. Mit der Zahlung der Kaution für die vorgeschlagene Charter erklärt sich der Charterer mit den hierin enthaltenen Bedingungen einverstanden.

2. Der Begriff „Charterer“ umfasst alle Passagiere, einschließlich Minderjähriger, die denjenigen begleiten, der diesen Vertrag abschließt. Die Anzahl der Passagiere ist vor der Buchung mitzuteilen, und eine vollständige Passagierliste ist bei der Einschiffung vorzulegen (siehe Abschnitt 4 unten).

3. Zahlungsplan.

1. Anfängliche Anzahlung: 30% der Chartergebühr, die die Buchung bestätigt
2. Die restlichen 70% des Charterpreises müssen 60 Tage vor der Einschiffung bezahlt werden.
Dem Charterer ist es nur unter den folgenden Bedingungen gestattet, an Bord zu gehen und sich auf die geplante Charter einzuschiffen:
Vollständige Zahlung des vom Charterer geschuldeten Restbetrags; und
Ausgefüllte Passagierliste mit Namen, Passnummer und Geburtsdatum aller Passagiere.

4. Der Charter – Was Sie erwarten können.

4.1. Das Badezimmer besteht aus einem Waschbecken, einer Dusche mit Mischbatterie für warmes und kaltes Wasser und einer mechanischen oder elektrischen Toilette. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Buchungsstelle nach der Verfügbarkeit einer Klimaanlage auf Ihrem Schiff.

4.2. Die Zuteilung von Unterkünften erfolgt in der Reihenfolge der Buchung, es sei denn, zum Zeitpunkt der Buchung wird ein spezieller Wunsch geäußert und die Kabine ist zu diesem Zeitpunkt verfügbar. Alle speziellen Kabinenwünsche sind schriftlich an DYC zu richten, und es liegt im alleinigen und uneingeschränkten Ermessen von DYC, einem solchen Wunsch nachzukommen.

4.3. Die Chartergebühr beinhaltet Verpflegung, Reinigung der Gemeinschaftsräume, Steuern und alle Ausgaben, die mit dem Betrieb des Schiffes zusammenhängen, einschließlich der Nutzung von Sportgeräten an Bord, außer wie unten angegeben.

4.4. Der Tag der Abfahrt und der Rückfahrt sind in der von DYC im Angebot angegebenen Reisedauer enthalten. Der erste und der letzte Tag des Charters sind in der Regel kürzer als ein ganzer Tag und es wird keine Rückerstattung gewährt.

4.5. Die Chartergebühr beinhaltet nicht den Verleih von Sportgeräten, die nicht auf dem Schiff vorhanden sind, Ausflüge außerhalb des Schiffes oder Mahlzeiten und Getränke, Zugang zu WIFI oder Telefondienstleistungen, noch beinhaltet sie optionale Trinkgelder für die Crew.

4.6. Das Schiff stellt keine Spiele, Medien oder andere Unterhaltungsgeräte zur Verfügung.

4.7. Wenn das Schiff über eine Klimaanlage verfügt, ist die Standard-Betriebszeit für Klimaanlagen an Bord unseres weltweiten Kabinenkreuzfahrtprogramms von 8 Uhr morgens bis 22 Uhr abends. Außerhalb dieser Zeiten wird die Klimaanlage standardmäßig nicht betrieben, um den Generator und den damit verbundenen Lärm auf ein Minimum zu beschränken. Der Generator und die Klimaanlage können außerhalb dieser Zeiten nur mit dem schriftlichen Einverständnis aller Passagiere an Bord betrieben werden. Indem Sie der Nutzung der Klimaanlage außerhalb dieser Zeiten zustimmen, verzichten Sie auf alle Ansprüche, die sich aus dem Lärm der Klimaanlage und des Generators während der Nacht ergeben.

4.8. Der Reeder kann den Komfort der Passagiere bei schlechten Wetterbedingungen nicht garantieren, der Kapitän kann die Route ändern, um die Fahrt unter notorisch unangenehmen Bedingungen so weit wie möglich zu vermeiden

5. Zusatzoptionen.

5.1. Die Ein- und Ausschlüsse von Bar und Getränken variieren je nach Reiseziel. Bitte bestätigen Sie die Bedingungen mit DYC vor der Einschiffung.

5.2. Ausflugspakete sind an einigen Reisezielen gegen eine zusätzliche Gebühr erhältlich.

5.3. Charterer können gegen eine zusätzliche Gebühr Flughafentransfers hinzubuchen. Kontaktieren Sie DYC für weitere Informationen.

6. Garantien und Verfahren von DYC

6.1. DYC sichert zu, garantiert und verpflichtet sich, dass das Schiff bei der Einschiffung alle anwendbaren Gesetze und Vorschriften des Flaggenstaates des Schiffes und jedes Landes innerhalb des Fahrtgebietes einhält, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Gesetze und Vorschriften, die Charterverträge regeln, und alle Dokumentations-, Registrierungs- oder Zollgesetze oder -vorschriften, so dass das Schiff rechtmäßig vom Charterer wie hier vorgesehen genutzt werden kann. DYC verpflichtet sich, dem Charterer ein Boot in gutem Betriebszustand zu übergeben.

6.2. DYC behält sich das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen ein anderes Schiff für die Kreuzfahrt zuzuweisen, das eine Unterkunft von ähnlicher Größe und Komfort mit der gleichen oder einer ähnlichen Ausstattung bietet. Die Kreuzfahrten werden in der Regel auf Katamaranen von 54 bis 62 Fuß durchgeführt, die 12 Gäste aufnehmen können. Falls die zugewiesene(n) Yacht(en) wesentlich kleiner ist/sind, wird die Anzahl der Passagiere an Bord jedes Schiffes entsprechend reduziert.

6.3. Sollten Ausflüge oder andere Zusatzleistungen, die von DYC angeboten werden, zum Zeitpunkt des Charters nicht verfügbar sein, wird sich DYC bemühen, Ersatzausflüge oder andere Zusatzleistungen nach den Standards des Charterers ohne zusätzliche Kosten für den Charterer anzubieten. Sollte DYC nicht in der Lage sein, Ersatzleistungen nach den Standards des Charterers zu erbringen, erstattet DYC dem Charterer den vollen Wert der Ausflüge oder anderen Zusatzleistungen. Diese Bestimmung gilt nicht für die Nichtverfügbarkeit des Charters selbst, die weiter unten behandelt wird.

7. Verantwortlichkeiten des Charterers

7.1. Beim Einchecken und vor der Unterzeichnung der Sicherheitseinweisung wird der Charterer überprüfen, ob die Unterkunft und die Ausrüstung in gutem Zustand sind und den Mindeststandards entsprechen. Zu diesem Zeitpunkt kann der Charterer DYC auf alles aufmerksam machen, was seiner Meinung nach den in der Rechnung angegebenen Standards widerspricht oder nicht entspricht. Die Annahme durch den Charterer bestätigt, dass die Verpflichtungen von DYC für die Einschiffung erfüllt wurden.

7.2. Das Gepäck ist auf Taschen oder Koffer beschränkt, die in den Kabinen verstaut werden können. Es wird kein zusätzlicher Stauraum angeboten.

7.3. Der Charterer trägt die alleinige Verantwortung für alle persönlichen, materiellen und immateriellen Gegenstände, die an Bord des Schiffes gebracht werden. Der Charterer muss mit elektronischen Geräten, Telefon, Fotoapparat, Kamera, Computer sehr vorsichtig sein und insbesondere wasserdichte Hüllen bereithalten, wenn sie an Bord des Schiffes kommen. DYC rät von der Mitnahme von Wertgegenständen oder großen Bargeldbeträgen ab und lehnt jede Verantwortung im Falle von Diebstahl, Beschädigung oder Verlust ab.

7.4. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, für die gesamte Besatzung und alle Passagiere, die unter seiner Reservierung an Bord sind, verantwortlich zu sein und verpflichtet sich, die Besatzung und die Passagiere an die hier genannten Bedingungen zu binden. Wenn Kinder an Bord genommen werden, ist der Charterer voll verantwortlich für deren Sicherheit, Verhalten und Unterhaltung und kein Mitglied der Besatzung kann für deren Sicherheit oder Unterhaltung verantwortlich gemacht werden.

7.5. Der Charterer ist verpflichtet, DYC mindestens zwei Wochen vor der Einschiffung über Lebensmittelallergien oder Diätvorschriften zu informieren, und DYC wird sein Bestes tun, um die Wünsche zu erfüllen.

7. 6. Der Charterer verpflichtet sich, allen Mitgliedern seiner Gruppe den Gebrauch oder Besitz von Drogen oder illegalen Substanzen an Bord des Schiffes zu verbieten und haftet in vollem Umfang für alle Verluste oder Schäden am Schiff, die auf einen Verstoß gegen die Zollvorschriften oder die geltenden Drogengesetze zurückzuführen sind. Sollten solche Substanzen von Gästen konsumiert oder in deren Besitz gefunden werden, wird der Kapitän die Gäste im nächsten Anlaufhafen ohne Rückerstattung der Chartergebühren an Land setzen.

7.7. Der Charterer erklärt sich damit einverstanden, nur so viele Passagiere zu befördern, wie es die Sicherheitsvorschriften des Schiffes erfordern.

7. 8. Jedes Bild von Ihnen oder Ihrer Gruppe an Bord Ihres gecharterten Schiffes, das während Ihres Charters aufgenommen wurde, kann von DYC kostenlos in allen Medien für gutgläubige Werbe- oder Marketingzwecke verwendet werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Werbematerialien jeglicher Art, wie z.B. Broschüren, Dias, Videovorführungen, Anzeigen und das Internet.

8. Rechte und Pflichten von Kapitän und Crew.

8.1. Der Kapitän hat die endgültige Befugnis zu entscheiden, ob Gäste, die über die zuvor festgelegte Anzahl von Gästen hinausgehen, für einen bestimmten Zeitraum an Bord zugelassen werden sollen.

8.2. Unbeschadet anderer Rechtsmittel von DYC, wenn der Charterer oder einer seiner Gäste nach angemessener Meinung des Kapitäns eine der hierin enthaltenen Bestimmungen nicht einhält und wenn diese Nichteinhaltung fortbesteht, nachdem der Kapitän den Charterer diesbezüglich ordnungsgemäß und ausdrücklich gewarnt hat, informiert der Kapitän DYC, und DYC kann die Charter sofort beenden oder den Kapitän anweisen, die Yacht zum Rückgabehafen zurückzubringen, und bei einer solchen Rückgabe wird die Charterperiode beendet. Der Charterer und seine Gäste müssen von Bord gehen und der Charterer hat keinen Anspruch auf Rückerstattung der Chartergebühr.

8.3. Insbesondere im Hinblick auf die Benutzung der auf dem Schiff vorhandenen Wassersportgeräte ist der Kapitän befugt, den Charterer oder einen oder alle seine Gäste von der Benutzung bestimmter Wassersportgeräte auszuschließen, wenn sie nach seiner begründeten Meinung nicht sachkundig sind, unsicher sind, sich unverantwortlich verhalten oder bei der Benutzung dieser Geräte nicht die erforderliche Rücksicht auf andere Personen nehmen.

8.4. Der Kapitän verweigert die Beförderung von Passagieren, die die Vorschriften der betreffenden Länder nicht einhalten, von Personen, deren Behinderung bei der Buchung nicht angegeben wurde, oder von Passagieren, die sich weigern, die Sicherheitsanweisungen zu unterzeichnen.

8.5. Der Kapitän wird jeden Passagier von Bord nehmen, dessen Verhalten andere Passagiere, Besatzungsmitglieder oder das Schiff gefährden oder ernsthaft belästigen könnte oder dessen Gesundheitszustand mit der Kreuzfahrt unvereinbar erscheint. Die Tatsache, dass eine mögliche gesundheitliche Unverträglichkeit nicht festgestellt wurde, bedeutet nicht, dass sie anerkannt wird.

8.6. DYC schließt eine Versicherung ab, die das gecharterte Schiff gegen Verlust oder Beschädigung des Schiffskörpers, der Maschinen, der Ausrüstung und der Geräte der Yacht, gegen die Haftung gegenüber Dritten für den Verlust oder die Beschädigung eines anderen Schiffes oder von Eigentum gleich welcher Art, gegen den Verlust des Lebens oder gegen Personenschäden schützt. Persönliche Gegenstände sind nicht durch den oben genannten Versicherungsvertrag abgedeckt. Zusätzliche Informationen sind auf Anfrage erhältlich.

8.7. 6.2. DYC behält sich das Recht vor, nach eigenem und freiem Ermessen ein anderes Schiff für die Kreuzfahrt zuzuweisen, das eine Unterkunft von ähnlicher Größe und Komfort mit der gleichen oder einer ähnlichen Ausstattung bietet.

9. Vertragskündigung.

9.1. Wenn der Charterer den Vertrag mehr als 90 Tage vor dem ursprünglichen Einschiffungsdatum storniert, verliert der Charterer 25% der gesamten Chartergebühr. Der Rest der Anzahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Stornierung zurückerstattet.

9.2. Wenn der Charterer zwischen 89 und 60 Tagen vor dem ursprünglichen Einschiffungsdatum storniert, verliert der Charterer 50% der gesamten Chartergebühr. Der Rest der Anzahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Stornierung zurückerstattet.

9.3. Wenn der Charterer zwischen 59 und 30 Tagen vor dem ursprünglichen Einschiffungsdatum storniert, verliert der Charterer 75% der gesamten Chartergebühr. Der Rest der Anzahlung wird innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung der Stornierung zurückerstattet.

9.4. Wenn der Charterer weniger als 30 Tage vor dem ursprünglichen Einschiffungsdatum storniert, verliert der Charterer 100% der gesamten Chartergebühr.

9.5. Wenn der Charterer bereits für Zusatzoptionen bezahlt hat, wird DYC dem Charterer diese Kosten zurückerstatten.

9. 6. Wenn der Charterer zum Zeitpunkt der Einschiffung nicht anwesend ist, auch wenn das Nichterscheinen durch Flug- oder andere Transferverspätungen verursacht wurde, wird dies als Stornierung der Reservierung weniger als 30 Tage vor der Abfahrt behandelt und der Charterer verliert seine gesamte Chartergebühr. Sollte sich der Charterer aufgrund eines von DYC organisierten Flughafentransfers verspäten, entfällt diese Bestimmung und DYC wird alle verfügbaren Anstrengungen unternehmen, um den Charterer rechtzeitig an Bord des Schiffes zu bringen.

9. 7. Der Charterer hat die Möglichkeit, eine Reiseversicherung abzuschließen, um etwaige Verluste zu decken, die dem Charterer entstehen können, wenn der Charter vor Ihrer Abreise storniert wird.

10. Höhere Gewalt.

10.1. DYC haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen oder Versäumnisse bei der Erfüllung dieser Vereinbarung, die auf höhere Gewalt zurückzuführen sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf höhere Gewalt, Feuer, Naturgewalten, Epidemien, Krieg (erklärt oder nicht erklärt), kriegsähnliche Handlungen, Aufstände, Revolutionen oder Bürgerkriege, Piraterie, Bürgerkrieg oder feindliche Handlungen, Streiks oder Differenzen mit Arbeitern, Handlungen des Staatsfeindes, Bundes- oder Landesgesetze, Vorschriften und Verordnungen von Regierungsbehörden, die für das Gelände zuständig sind oder ihre Zuständigkeit geltend machen, oder von anderen Gruppen, Organisationen oder informellen Vereinigungen (unabhängig davon, ob sie formell als Regierung anerkannt sind oder nicht) sowie alle anderen Ursachen, die außerhalb der Kontrolle von DYC liegen und die Fortsetzung des Betriebs unmöglich machen.

10.2. Im Falle einer Verzögerung oder eines Ausfalls der Leistung aufgrund eines der oben beschriebenen Ereignisse:

Alle Zahlungen, die für die Charter geleistet wurden, werden als Guthaben für eine zukünftige Charter verwendet. Es werden keine Rückerstattungen gewährt.
DYC wird mit dem Charterer zusammenarbeiten, um eine neue Charter auf einem anderen Schiff zu buchen, das dem Charterer zusagt, an einem neuen Ort oder zu neuen Daten oder beidem, je nach Verfügbarkeit und Präferenz des Charterers. Wenn die Parteien zu diesem Zeitpunkt keine neue Charter buchen können, verbleibt die Anzahlung des Charterers als Guthaben bei DYC und verfällt nicht.

10.3. DYC ist nicht verantwortlich für zusätzliche Kosten, die dem Charterer durch Änderungen der Charter aufgrund von höherer Gewalt entstehen.

11.  Zusätzliche Verspätungen

11.1. Wenn am Abreisetag das gemietete Boot oder ein gleichwertiger Gegenstand aus einem anderen Grund als höherer Gewalt nicht zur Verfügung steht, hat der Charterer das Recht auf folgende Optionen, wenn möglich:

Wenn verfügbar, Verschiebung des Abfahrtsdatums und Beibehaltung der Charterdauer;
Beibehaltung des Enddatums des Charters in der Rechnung und Rückerstattung des Charterpreises für die Zeit, in der das Schiff nicht zur Verfügung stand, anteilig.

11.2. Wenn die Verspätung mehr als ein Viertel der Charterzeit beträgt, kann der Charterer den Vertrag mit DYC kündigen und erhält die Chartergebühr zurück.

11.3. Der Charterer verzichtet auf alle Ansprüche, Schäden, Schulden, Verbindlichkeiten, Forderungen, Kosten, Ausgaben, Zinsen, Klagen und/oder Anwaltskosten, die sich aus einer Verzögerung der Charter ergeben.

11.4. Jede unterbrochene oder verkürzte Charter, jede vom Charterer nicht in Anspruch genommene Leistung, aus welchem Grund auch immer, ist nicht erstattungsfähig.

12.  Geltendes Recht 

12.1. Geltendes Recht: Jeder Rechtsstreit, der sich aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ergibt, wird in Port Louis, Mauritius, entschieden.

12.2. Trennbarkeit. Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in irgendeiner Hinsicht ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar sein, so berührt diese Ungültigkeit, Rechtswidrigkeit oder Nichtdurchsetzbarkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Dieser Vertrag ist so auszulegen, als wäre die ungültige, rechtswidrige oder nicht durchsetzbare Bestimmung nie in diesem Vertrag enthalten gewesen.

13. Vereinbarung

13.1. Überschriften. Beschreibende Überschriften dienen nur der Übersichtlichkeit und haben keinen Einfluss auf die Bedeutung oder Auslegung einer Bestimmung dieses Vertrages.

Bezahlung

Auf der DYC-Website stehen Ihnen verschiedene Zahlungsmöglichkeiten zur Verfügung, die je nach Verfügbarkeit während des Buchungsvorgangs auf dem Bildschirm angezeigt werden und gegebenenfalls in den geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich aufgeführt sind. Nach der Wahl der Zahlungsmethode müssen Sie die Anweisungen von DYC zu diesem Zweck befolgen und die geforderten Angaben machen.

LAUFZEIT

Die Laufzeit des Vertrages über die Erbringung von Dienstleistungen wird in den jeweils geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen festgelegt, wobei die Art der Leistungen, die Gegenstand des Vertrages sind, berücksichtigt wird.

KUNDENDIENST

DYC stellt Ihnen die folgenden kostenlosen Kundendienstmittel für die Mitteilung von Vorschlägen, Zweifeln oder jeder Art von Vorfällen, Beschwerden und/oder Reklamationen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme der Leistungen über die Website zur Verfügung.

E-Mail-Adresse

Telefonnummer des Kundendienstes:

Kontaktbereich der Website

SCHUTZ PERSONENBEZOGENER DATEN

DYG ist für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten verantwortlich, die im Rahmen des Vertragsabschlusses erhoben werden. Die Daten werden zu folgenden Zwecken verarbeitet:

(i) Verwaltung Ihrer Buchung

(ii) Verwaltung Ihrer Beziehung zu DYG.

(iii) Übermittlung kommerzieller Mitteilungen im Zusammenhang mit den von DYG angebotenen Dienstleistungen, unter Vorbehalt Ihrer ausdrücklichen Zustimmung

Sie können auch Ihre Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Widerspruch, Einschränkung der Verarbeitung und Übertragbarkeit Ihrer Daten sowie das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung beruhenden Entscheidung unterworfen zu sein, ausüben, indem Sie eine E-Mail senden.

Wenn Sie weitere Informationen über die Verarbeitung Ihrer Daten durch uns benötigen, können Sie die Datenschutzrichtlinie der DYG einsehen.

Ebenso werden in den jeweils geltenden Besonderen Geschäftsbedingungen die Informationen über die verschiedenen Arten der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten festgelegt, die zusätzlich oder abweichend von den Bestimmungen dieser Klausel durchgeführt werden.

HAFTUNG

Der Anbieter erklärt, dass er die alleinige Verantwortung trägt für die Gewährleistung der Rechte der Verbraucher in Bezug auf die auf der Website angebotenen Leistungen sowie für alles, was sich aus deren Kauf oder Vertragsabschluss ergibt.

ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem spanischen Recht, unbeschadet der Anwendung der zwingenden Vorschriften des Wohnsitzlandes des Benutzers. Die Gerichte von Barcelona (Spanien) sind für alle Ansprüche aus einem Besuch der Website oder einer Verknüpfung mit ihr zuständig, unbeschadet etwaiger Rechte, die Ihnen nach dem anwendbaren Recht und insbesondere der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen vom 12. Dezember 2012 als Verbraucher, der Produkte auf unserer Website kauft, möglicherweise zustehen.

Ebenso können Sie als Verbraucher die Onlineplattform für Rechtsstreitigkeiten der Europäischen Union nutzen, auf die Sie über die Website zugreifen können.

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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen können in regelmäßigen Abständen aktualisiert werden, um Änderungen bei der Nutzung der Website zu berücksichtigen. Wir werden auf der Website einen auffälligen Hinweis veröffentlichen, um Sie über wesentliche Änderungen unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu informieren, und am unteren Rand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen angeben, wann diese zuletzt aktualisiert wurden.

Letzte Aktualisierung: Oktober 2022
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