REISERÜCKTRITTSVERSICHERUNG FÜR EUROPÄISCHE KUNDEN
In Zusammenarbeit mit „Gritchen Assurances“ bieten wir Ihnen eine Reiserücktrittsversicherung an, damit Sie sich bei der Buchung Ihres Yachtcharters bei uns sicher sein können.
Kontaktieren Sie uns
Wer ist berechtigt?
Unsere Versicherung richtet sich an Kunden, die in europäischen Ländern, einschließlich Großbritannien, der Schweiz und Monaco, leben.
Was wird versicherungstechnisch abgedeckt?
Folgende Gründe werden u.a. genannt, sind aber nicht darauf beschränkt:
- Krankheit, Verletzung und Tod
- Schwere Schäden an beruflichem und privatem Eigentum (Brand, Explosion usw.)
- Arbeitslosigkeit
- Gerichtstermin oder Zeuge
- Wiederholung von Prüfungen
- Organtransplantation
- Kinderadoption
Was wird in Bezug auf die Unterbrechung von COVID-19 abgedeckt?
Wenn Sie nicht in der Lage sind zu reisen, weil Ihr Test auf Covid positiv ausfällt, Ihnen das Einsteigen wegen einer Temperaturkontrolle verweigert wurde oder Sie in engem Kontakt mit einer positiv getesteten Person stehen, werden Ihnen die Kosten für Ihre Stornierung erstattet.
Folgendes wird abgedeckt:
Stornierung
- Tod nach COVID-19-Infektion
- Schwere Krankheit oder Erkrankung durch COVID-19
- Infektion mit COVID-19
- Zurückweisung des Einstiegs mit dem nach der Temperaturmessung reservierten Transportmittel
- Kontaktperson mit COVID-19
Maximale Entschädigung €20.000 ohne Selbstbehalt
Verspätete Ankunft
- Schwere Krankheit oder Erkrankung infolge einer COVID-19-Infektion
- Infektion mit COVID-19
- Zurückweisung des Einstiegs mit dem nach der Temperaturmessung reservierten Transportmittel
- Kontaktfall mit COVID-19
Maximale Entschädigung: drei Tage erstattungsfähige Mietkosten. Selbstbehalt von einem Tag.
Unterbrechung des Aufenthalts
- Unterbrechung des Aufenthalts infolge von Krankheit oder Tod aufgrund einer COVID-19-Infektion während des Aufenthalts.
Maximale Entschädigung 20.000 €. Selbstbehalt von einem Tag.
Hotelkosten infolge der Quarantäne wegen Krankheit
- Aufenthaltsverlängerung infolge der Quarantäne
Entschädigung für Hotelgebühren: 80 € pro Nacht für maximal sieben Nächte.
Was ist in Bezug auf die Beeinträchtigung von COVID-19 ausgeschlossen?
- Grenzschließungen
- Regierung rät von allen außer wesentlichen Reisen ab
- Von der Versicherung nicht gedeckte Quarantäne
Sie können unseren neuen erweiterten Versicherungsschutz abschließen und erhalten zusätzliche Sicherheit, wenn Ihre Buchung wie oben beschrieben für eine COVID-19-Beeinträchtigung qualifiziert ist.
Sie haben bereits eine unübertroffene Auswahl für die Umplanung. Sollten Ihre Daten und Ihr Reiseziel jedoch nicht flexibel sind, zahlen Sie einmalig 400€ für den erweiterten Versicherungsschutz pro Buchung (oder 250€ pro Kabine für Kabinencharter) und Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung Ihrer Charterkosten, oder Sie können sich für eine Gutschrift über den Wert Ihres Charters plus einen 10%igen Bonus entscheiden.
Wer ist versichert?
Alle Reisende.
Was kostet die Versicherung?
Unsere Reiserücktrittsversicherung kostet 4% des gesamten Charterpreises. Es gibt keinen Selbstbehalt, wenn Sie einen Anspruch geltend machen.
Wie stornieren Sie?
Die Stornierung muss schriftlich vor dem Ankunftsdatum an Ihre Yachtcharter-Destination eingehen. Die Stornierung erfolgt über www.declare.fr. Vergewissern Sie sich, dass Sie Ihre Versicherungsnummer zur Hand haben.