Wir empfehlen Ihnen dringend, eine Reiseversicherung abzuschließen, falls Sie aus einem unerwarteten Grund stornieren müssen, um nicht rückerstattbare Anzahlungen zu decken. Unsere Stornierungsrichtlinie lautet:
Sie haften für alle zum Zeitpunkt der Stornierung fälligen und unbezahlten Zahlungen. Sollten Sie eine Stornierung vornehmen oder den Restbetrag nicht bezahlen, behält Dream Yacht Charter den vollen Betrag aller geleisteten Zahlungen ein. Wenn die Yacht weitervermietet wird, können Sie eine Rückerstattung erhalten, die bezahlte oder fällige Gelder und anfallende Gebühren berücksichtigt.
a) a) Kündigt der Charterer diesen Vertrag am oder zu einem beliebigen Zeitpunkt vor Beginn der Charterperiode, so bleibt der Charterer für alle Zahlungen verantwortlich, die vor und unbezahlt zum Zeitpunkt der Kündigung fällig werden. Erfolgt die Stornierung durch den Charterer oder unterlässt der Charterer die Zahlung eines nach diesem Vertrag zu zahlenden Betrages, so ist der Eigentümer berechtigt, diesen Vertrag als vom Charterer abgelehnt zu betrachten und den vollen Betrag aller vom Charterer geleisteten Zahlungen einzubehalten.
WIEDER-VERMIETUNG
b) Wenn der Eigentümer in der Lage ist, die Yacht für die gesamte oder einen Teil der Charterzeit an einen anderen Charterer weiterzuvermieten, erstattet der Eigentümer oder der Broker/Stakeholder in seinem Namen dem Charterer unbeschadet der in Absatz (a) genannten Ansprüche des Charterer. Der Nettoguthabenbetrag, der dem Charterer nach der Weitervermietung zusteht, ist auf der folgenden Grundlage zu berechnen:
Die ursprüngliche Chartergebühr, abzüglich Provisionen, wird von der Nettomiete für den Charterzeitraum abgezogen, die dem Eigentümer aus der Rückführung zusteht. Hinzu kommen alle angemessenen Mehraufwendungen, einschließlich Provisionen, die dem Vermieter bei der Neuvermietung entstehen. Der berechnete Betrag wird vom tatsächlich Charterbetrag abgezogen und ein eventuelles Restguthaben des Charterers wird zurückgezahlt. Es ist beabsichtigt, dass der Eigentümer aus einer Weitervermietung nicht weniger Nettoerlöse erhält, als wenn der ursprüngliche Vertrag erfüllt worden wäre. Der Eigentümer wird sich nach besten Kräften bemühen, die Yacht weiter zu vermieten. Er wird seine Zustimmung zur Weitervermietung nicht unangemessen verweigern, obwohl die Vermietung von Charterangeboten, die als nachteilig für die Yacht, ihren guten Ruf, ihre Crew oder ihren Zeitplan angesehen werden können, abgelehnt werden kann.